Bundeswehreinsatz künftig auch im Inneren
Die Spitzenpolitiker der SPD und CDU haben sich nach 3 Jahren darauf geeinigt, die Bundeswehr bei Notfällen auch im Inneren einzusetzen. Das es eine Verfassungsänderung geben wird ist im übrigen laut Unions-Fraktionschef Volker Kauder nach der Sitzung des Koalitionsausschusses am Sonntagabend in Berlin beschlossene Sache. Kauder sagte, das die Bundeswehr im Bedarfsfall auch die Polizei unterstützen darf.
“Die Bundesregierung wird dazu befugt, im Rahmen der Amtshilfe für die Polizei gemäß Artikel 35 Abs. 4 und 5 (neu zu fassen) des Grundgesetzes den Einsatz militärischer Mittel anzuordnen, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen. Soweit es zur wirksamen Bekämpfung besonders schwerer Unglücksfälle erforderlich ist, kann die Bundesregierung in diesen Fällen den Ländern Weisungen erteilen.”
Der ursprüngliche Verfassungsartikel, welcher auch drei Absätze besteht, beschränk den Einsatz der Bundeswehr auf einen besonders schweren Unglücksfall.
Durch das Hinzufügen von zwei weiteren Absätzen im Artikel 35 ändert sich eine ganze Menge mehr. Unter einem besonders schweren Unglücksfall verstehe ich beispielsweise eine Sturmflutkatastrophe in Hamburg 1962, wo unzählige Menschenleben durch den von Helmut Schmidt befohlenem Verfassungsbruch gerettet werden konnten. Seit diesem Zeitpunkt wurde die BW als günstige Exekutive herangezogen. So auch bei der Hochwasserkatastrophe 2002 wo selbst Rekruten beim Dammbau Sandsäcke gefüllt, geschleppt und gestapelt haben.
Warum man jetzt deswegen zu den bestehenden Absätze im Artikel 35 noch zwei weitere hinzufügt, bleibt da doch einem schleierhaft.
Damit könnten “militärische Mittel” angeordnet werden, wenn polizeiliche Mittel nicht ausreichen.
Die konkrete Formulierung stammt im Übrigem aus dem Haus von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), und ist nach Angaben seiner Sprecherin mit dem Bundesministerium der Justiz, dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium der Verteidigung abgestimmt worden.
Dem Volk wird es allerdings als wirkungsvolles Gesetzt gegen den Terror verkauft. Zu dumm nur, dass ausgerechnet der “Renegade”-Fall, also der Abschuss der von Terroristen in ihre Gewalt gebrachten Zivilflugzeuge “nicht ausdrücklich geregelt worden ist” - so das Innenministerium im O-Ton.
Das man in Deutschland die Freiheit längst gegen vermeintlichen Sicherheit eingetauscht hat ist bekannt sollte bekannt sein. Aber warum man per Salamitaktik, das Rechtssystem Schritt für Schritt gegen das eigene Volk lenkt, lässt tief blicken. Wenn das Grundgesetz nicht passt, dann ändert man es eben. Im Zusammenspiel mit Vorratsdatenspeicherung und Lauschangriff, weiß man nun sogar wer als erstes auf die Rübe bekommt- ab jetzt auch mit gesetzlicher Legitimierung.
Euer
McMurphy
Artikel 35 (alte Version), neue folgt sobald diese veröffentlicht wird:

Artikel 35 (alte Version)
Anmerkung zu den Quellen:
Ich hätte gerne mehr Quellen aufgeführt, jedoch gibt es ganze 3 (!) News bei Googlenews & co. Dafür gibt es noch einen Link zur Bundesregierung selbst. Titel: Keine Bundeswehr im Innern (15.10.2006). Interessanter Weise ist der Inhalt des Beitrages sind nicht mehr verfügbar. Aktuell konnte ich nichts, aber auch rein gar nichts auf den offiziellen Seiten der Bundesregierung zur aktuellen Verfassungsänderung finden (Lasse mich jedoch gerne eines besseren belehren!).
Quellen:
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